Mit einer neuen Beschilderung ist der Blankeneser Marktplatz nun zur Fußgängerzone geworden. Damit steigt das Bußgeld für Falschparker auf 55 bis 70 Euro an.
Parkraum wird in Blankenese immer knapper. Aus Unkenntnis oder alter Gewohnheit weichen viele Autofahrer an Tagen ohne Wochenmarkt noch immer auf die Marktplatzfläche aus, auf der das Parken bereits seit der Umgestaltung verboten ist. Doch das Team des Landesbetriebs Verkehr hält die neuen Bußgeldzettel schon bereit. Laut aktuellem Katalog wird die Ordnungswidrigkeit nach der Installation des Fußgängerzone-Verkehrsschildes teurer geahndet.
Die an der Umgestaltung des Ortskerns beteiligten Gremien hatten beschlossen, den zentralen Marktplatz nach der Modernisierung nicht mehr als Parkplatz nutzen zu
lassen, sondern als Raum zum Schlendern und Sitzen, zur Begegnung und zum Austausch. Allerdings würde das
Konzept wohl schlüssiger erscheinen, wenn das neue Markthäuschen mit seinem Angebot bereits gebaut wäre. Es würde den Platz sicher beleben. Doch darauf müssen Blankeneser und Besucher noch einige
Zeit warten.
Immerhin: Auf dem Marktplatz-Streifen entlang der Propst-Paulsen-Straße ist das Parken mit einem Parkschein grundsätzlich erlaubt und nur zu den angegebenen Marktzeiten verboten.
In Blankenese wird das neue Parkverbot kontrovers diskutiert. Auch wenn einige sich freuen, dass damit der Druck steigt, bei einem Blankenese-Besuch auf das Auto zu verzichten – andere kritisieren, dass für viele ältere und gehbehinderte Menschen das Fahrrad keine Alternative sein kann.